Fördermittel für ihr Vorhaben
Höchste Investitionskostenzuschüsse Deutschlands
Investitionszuschüsse von bis zu 45%
Die Höhe der Investitionszuschüsse wird im Wesentlichen durch die Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze, den Gesamtumfang der Investition sowie die Unternehmensgröße des investierenden Unternehmens geprägt. Je nach Fall variieren die maximal möglichen Zuschüsse zwischen 25% (große Unternehmen), 35% (mittlere Unternehmen) und 45% (kleine Unternehmen).
GRW-G: Große Richtlinie
- Kleine Unternehmen (KU) ab 2 Mio. EUR Investitionsvolumen
- Mittlere Unternehmen (MU) < 250 MA und Umsatz < 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme < 43 Mio. EUR
- Große Unternehmen (GU)
- Förderfähig Investitionen mind. 100T EUR
- Erfüllung Primäreffekt oder Positivliste
- Sicherung und gegebenenfalls Schaffung von DAPL
- Sachkapitalbezogene oder Lohnkostenbezogene Zuschüsse bis 50 Mio EUR:
Weitere finanzielle Förderinstrumente zum Beispiel durch weitere Zuschussprogramme, Darlehens- oder Eigenkapitalfinanzierung stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.
Ansprechpartner
Aleksander Buwelski
Wirtschaftsförderung, Ansprechpartner deutsch-polnische Zusammenarbeit
+49 (0) 33 32 / 53 89 33
+49 (0) 160 93 16 70 98
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+49 (0) 33 32 / 53 89 13