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Fördermittel für ihr Vorhaben

Höchste Investitionskostenzuschüsse Deutschlands

Investitionszuschüsse von bis zu 45%

Die Höhe der Investitionszuschüsse wird im Wesentlichen durch die Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze, den Gesamtumfang der Investition sowie die Unternehmensgröße des investierenden Unternehmens geprägt. Je nach Fall variieren die maximal möglichen Zuschüsse zwischen 25% (große Unternehmen), 35% (mittlere Unternehmen) und 45% (kleine Unternehmen).


GRW-G: Große Richtlinie

Wer wird gefördert?
  • Kleine Unternehmen (KU) ab 2 Mio. EUR Investitionsvolumen
  • Mittlere Unternehmen (MU) < 250 MA und Umsatz < 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme < 43 Mio. EUR
  • Große Unternehmen (GU)

Was ist zu beachten?
  • Förderfähig Investitionen mind. 100T EUR
  • Erfüllung Primäreffekt oder Positivliste
  • Sicherung und gegebenenfalls Schaffung von DAPL

Wie wird gefördert?
  • Sachkapitalbezogene oder Lohnkostenbezogene Zuschüsse bis 50 Mio EUR:


Weitere finanzielle Förderinstrumente zum Beispiel durch weitere Zuschussprogramme, Darlehens- oder Eigenkapitalfinanzierung stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.

Ansprechpartner

Aleksander Buwelski

Wirtschaftsförderung, Ansprechpartner deutsch-polnische Zusammenarbeit

+49 (0) 33 32 / 53 89 33

+49 (0) 160 93 16 70 98

+48 697 078 200

+49 (0) 33 32 / 53 89 13

buwelski@ic-uckermark.de

Aleksander Buwelski